Erbrecht
Hiervon umfasst ist die Errichtung von Testamenten, die Geltendmachung und Bezifferung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Auch hier setzen wir die Interessen der Mandantschaft, gegebenenfalls auf dem Gerichtswege durch.